LEITFADEN ZUM IMMOBILIENKAUF IN DER TÜRKEI FÜR AUSLÄNDER


Leitfaden für Ausländer

LEITFADEN ZUM IMMOBILIENKAUF IN DER TÜRKEI FÜR AUSLÄNDER

Dieser Leitfaden wurde mit dem Ziel erstellt, ausländischen Privatpersonen dabei zu helfen, beim Immobilienerwerb in unserem Land keine Probleme zu haben. Die Leitlinien decken jedoch nicht die erforderlichen professionellen Beratungsleistungen ab. Wir bieten Rechtsdienstleistungen insbesondere für ausländische Staatsbürger an, die in Alanya kaufen und verkaufen möchten, die in Alanya Immobilien kaufen möchten und in Alanya investieren möchten.

1. Rechtsgrundlage:

Gemäß Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644, geändert durch das im Mai in Kraft getretene Gesetz Nr. 6302, wurde die Praxis der Gegenseitigkeit beim Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche Personen in unserem Land aufgegeben. Informationen darüber, ob Sie in unserem Land Immobilien und eingeschränkte Immobilienrechte erwerben können, erhalten Sie bei der türkischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Land oder bei den Vertretern Ihres Landes in der Türkei. Ausländische Privatpersonen sollten auf folgende Punkte achten, um beim Immobilienkauf in unserem Land keinen Verlust zu erleiden:


2. Vertragsgestaltung nach amtlichem Formular:

Gemäß der geltenden Gesetzgebung in der Türkei müssen offizielle Verträge, die auf die Übertragung von Immobilien abzielen, bei den Grundbuchämtern abgeschlossen werden, in denen sich die Immobilie befindet. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, vor dem offiziellen Verkauf im Beisein eines Notars einen „Verkaufsvertrag“ zu unterzeichnen.

Der Erwerb des Eigentums an der Immobilie, deren Kaufvertrag offiziell abgeschlossen wird, ist mit der Eintragung beim Grundbuchamt möglich.


3. Gesetzliche Beschränkungen des Immobilienerwerbs durch Ausländer:

A. Ausländer können Immobilien erwerben, um sie als Arbeitsplatz oder Wohnsitz in der Türkei zu nutzen, sofern sie die gesetzlichen Beschränkungen einhalten. Allerdings darf die Gesamtfläche der Immobilien, die ein Ausländer in der Türkei erwerben kann, selbst in verschiedenen Städten 30 Hektar nicht überschreiten.

B. Es ist auch erforderlich, die Genehmigung der Militärbehörden in der Region einzuholen, bevor Ausländer Immobilien erwerben. Befindet sich die betreffende Immobilie innerhalb der Sicherheitszone, wäre es sinnvoll, diese Frage vor der Zahlung zu klären, da ein Verkauf an Ausländer nicht möglich ist.


4. Praktische Informationen:

A. Bei der Antragstellung bei den zuständigen Grundbuchämtern für den Erwerb von Immobilien durch natürliche Personen ausländischer Staatsangehörigkeit:

-Ausweisdokumente oder Reisepässe,

- Aufenthaltserlaubnisse der zuständigen Polizeidirektionen für Ausländer, deren Immobilienerwerb einer Aufenthaltserlaubnis unterliegt,

- Falls Sie eine Vollmacht auf der Grundlage einer im Ausland ausgestellten Vollmacht erhalten, müssen Sie zusammen mit der Übersetzung das Original oder eine beglaubigte Kopie der Vollmacht vorlegen.

B. Vor dem Abschluss von Kaufverträgen sollte das zuständige Grundbuchamt prüfen, ob die Immobilie mit beschränkten dinglichen Rechten eingetragen ist, ob sie mit einer Hypothek belastet ist oder ob eine Situation vorliegt, die den Verkauf verhindert.

C. Ausländer, die in unserem Land, insbesondere in Alanya, Immobilien kaufen möchten,

- Keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen und keine Zahlungen leisten, ohne über ausreichende Informationen über die betreffende Immobilie zu verfügen,

- Es ist angebracht, keine Transaktionen einzuleiten, ohne ausreichend Nachforschungen über die Person oder Unternehmen des Verkäufers anzustellen, und nicht mit Personen oder Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nicht nachweisen können, dass sie seriös und zuverlässig sind.

Insbesondere im Falle einer Streitigkeit bezüglich des Kaufs und Verkaufs in Alanya sollte die Situation vor die Justiz gebracht und eine Klage bei türkischen Gerichten eingereicht werden. Das türkische Außenministerium und seine Auslandsvertreter mischen sich nicht in den Gerichtsprozess ein.

Bei Eigentumserwerb und Rechtsstreitigkeiten ist die Hinzuziehung eines Anwalts nicht zwingend erforderlich, wie dies bei anderen Rechtsfällen und bei der Rechtsberatung der Fall ist. Um jedoch die Petition in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu verfassen und um Verluste oder Schikanen bei den einzureichenden Klagen zu vermeiden, können Sie im Rahmen der Streitigkeiten über die Immobilie alle Ihre Rechtsberatungsdienste mit in Anspruch nehmen Ein Anwalt, der über Kenntnisse im Bereich Ausländerrecht und Immobilienrecht verfügt, erfahren ist und professionelle Dienstleistungen erbringt. Sie können sicherstellen, dass die Verfahren präziser und flüssiger sind.



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