AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN DER TÜRKEI


                   AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN DER TÜRKEI

Die Gründung eines Unternehmens durch Ausländer in der Türkei ist in der Praxis eines der interessantesten Themen für Ausländer. Tatsächlich ist es für Ausländer durchaus vorteilhaft, in der Türkei ein Unternehmen zu gründen. Darüber hinaus nimmt die staatliche Unterstützung ausländischer Investoren von Tag zu Tag zu. Damit Ausländer in der Türkei ein Unternehmen gründen können, müssen bestimmte Schritte und Verfahren unternommen werden. Bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei durch Ausländer gibt es viele wichtige Punkte, beispielsweise wie das Unternehmen gegründet werden soll und um welche Art von Niederlassung es sich handeln soll. In diesen Angelegenheiten ist die rechtliche Beratung durch einen auf seinem Gebiet kompetenten und erfahrenen Anwalt wichtig, damit der Prozess besser abläuft und die Transaktionen fehlerfrei abgeschlossen werden.

 

                         Können Ausländer eine Firma in der Türkei gründen?

Ausländer können in der Türkei ein Unternehmen gründen, indem sie das erforderliche rechtliche Verfahren durchlaufen. In diesem Fall gibt es ein Gesetz, das den Prozess der Firmengründung in der Türkei durch Ausländer regelt. Bestimmungen zu diesem Prozess sind im Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestoren aufgeführt. Im Rahmen dieses Gesetzes; Neben Themen wie Investitionsfreiheit, Förderung ausländischer Investoren und Gleichbehandlung wurden Ausländern mit einigen Bestimmungen auch einige Garantien gewährt.

Das erste, was zu erwähnen ist, wenn Ausländer ein Unternehmen in der Türkei gründen; Die Bestimmungen und Regeln zur Firmengründung und kommerziellen Tätigkeit von Ausländern werden im Gesetz über ausländische Direktinvestoren Nr. 4875, im türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 und im türkischen Obligationenrecht Nr. 6098 geregelt. Zusätzlich zu den oben genannten Gesetzen wurden mit der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 4875 unterstützende Regelungen geschaffen. Aus diesen Gründen ist es äußerst wichtig, sich mit den oben genannten Gesetzen vertraut zu machen oder rechtlichen Beistand von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, der eine Grundlage im Rechtsverfahren für Unternehmen bildet, die von Ausländern in der Türkei gegründet werden sollen.

 

             WELCHE FIRMEN KÖNNEN AUSLÄNDER IN DER TÜRKEI FINDEN?

Es gibt verschiedene Unternehmen, die nach dem türkischen Handelsgesetzbuch erstellt wurden. Jedes dieser Unternehmen hat unterschiedliche Namen, Merkmale und gesetzliche Regelungen. Bezüglich der Unternehmen, die Ausländer in der Türkei gründen können, wurde erwähnt, dass Türken gemäß dem Gleichheitsgrundsatz des Gesetzes Nr. 4875 alle Unternehmen gründen können, zu deren Gründung sie berechtigt sind. Während das alte Gesetz in Kraft war, hatten Ausländer kein solches Recht. Ausländer hatten nur das Recht, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften zu gründen. Mit dem neuen Gesetz wurden jedoch die Beschränkungen, denen Ausländer bei der Unternehmensgründung unterliegen, aufgehoben und sie haben das Recht, alle im türkischen Handelsgesetzbuch genannten Arten von Unternehmen zu gründen.


Welche Handelsunternehmen können Ausländer in der Türkei gründen?

In Bezug auf Einzelunternehmen;

Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung,

Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Gewöhnliches Unternehmen,

Genossenschaft,


Sie hat das Recht, Kapitalgesellschaften zu gründen;

Aktiengesellschaft,

Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Sie können eine Kommanditgesellschaft gründen, deren Kapital in Anteile aufgeteilt ist.

Die Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei für Ausländer variieren je nachdem, welche Art von Unternehmen der ausländische Staatsbürger gründen möchte.


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