Scheidungsfall von einem ausländischen Ehepartner


Scheidungsfall von einem ausländischen Ehepartner

Der Fall einer Scheidung vom Ehegatten, der ein ausländischer Staatsangehöriger ist, unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Regelungen, an die der Fall gebunden ist, nicht von einem normalen Scheidungsfall. Personen, die sich jedoch von ihren ausländischen Ehepartnern im Ausland scheiden lassen wollen, sollten nach der Scheidungsentscheidung in dem Land, in dem der Scheidungsfall eröffnet, angehört und entschieden wurde, in der Türkei einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall einreichen. Denn damit die von einem ausländischen Gericht ergangene Scheidungsentscheidung in der Türkei rechtswirksam und ergebniswirksam wird, ist die Anerkennung und Vollstreckung der entsprechenden Entscheidung erforderlich.

Aufgrund der Vielfalt und Funktionalität der Kommunikationsmittel steigt die Zahl der Menschen, die Ausländer heiraten, stark an. Durch die Zunahme der Eheschließungen mit Ausländern ist auch die Zahl der Scheidungen gestiegen. Der Scheidungsprozess ist für diejenigen, die sich für eine Scheidung mit ihrem ausländischen Ehepartner entscheiden, eine Frage der Neugier. Es gibt zwei Arten von Fällen, die in Bezug auf die Scheidung eines Ehegatten, der ein Ausländer ist, eingereicht werden können: die unbestrittene Scheidung und die angefochtene Scheidung.


Einvernehmliche Scheidung mit einem ausländischen Ehepartner

Wenn sich beide Parteien auf die Scheidung einigen und sich über die finanziellen Folgen der Scheidung und die Fragen im Zusammenhang mit den Kindern einig sind, können sie die einvernehmliche Scheidung beantragen und die Ehe beenden. Damit der Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger das gegenseitige Scheidungsverfahren einleiten kann, sollte er sich über Fragen wie Sorgerecht, Unterhalt und Entschädigung einigen und die Vereinbarung zu diesen Fragen unterzeichnen, indem er ein unterzeichnetes Scheidungsprotokoll erstellt. Das Familiengericht entscheidet über die Scheidung, wenn es den Scheidungsantrag der Parteien für angemessen hält.


Angefochtene Scheidung mit einem ausländischen Ehepartner

Möchte eine der Parteien sich nicht scheiden lassen oder wollen sich beide Parteien scheiden lassen, können sich aber über Fragen wie Sorgerecht, Unterhalt und Entschädigung nicht einigen, wird ein angefochtener Scheidungsfall als Scheidungsfall des ausländischen Ehegatten eingereicht. Da ein umstrittener Scheidungsfall eine erhebliche Belastung für die Parteien und insbesondere für die Kinder darstellt, ist es die beste Möglichkeit, den Prozess mit der Hilfe eines kompetenten Scheidungsanwalts zu bewältigen, der Erfahrung mit beispielhaften Fällen hat.


Wie in anderen Zivilsachen besteht auch in Fällen, die vor FAMILIENGERICHTEN eingereicht werden, keine Verpflichtung, einen Anwalt zu beauftragen. Um jedoch die Petition in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu verfassen, Verluste zu vermeiden oder Opfer der einzureichenden Klagen zu werden, können Sie alle Ihre Rechtsberatungsdienste mit einem erfahrenen Anwalt durchführen, der professionelle Dienstleistungen im Familienbereich erbringt Recht, insbesondere im Rahmen von FAMILIENRECHTSFÄLLEN, insbesondere Scheidungsfällen, Sie können sicherstellen, dass die Verfahren genauer und flüssiger sind.


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