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ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG AUSLÄNDISCHER GERICHTSENTSCHEIDUNGEN

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen
Als Anwaltskanzlei Şamil Taş, die in Alanya tätig ist, ist eine der häufigsten Situationen, denen wir begegnen, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile. Die Notwendigkeit der Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung hat viele ausländische Bürger veranlasst, sich in Alanya niederzulassen und sogar die Staatsbürgerschaft zu erwerben. Viele ausländische Staatsbürger, die in ihrem eigenen Land geheiratet haben, sich mit einem Gerichtsurteil scheiden ließen und andere damit zusammenhängende Gerichtsurteile, wenden sich an den Rechtsbehelf zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile. Als Anwaltskanzlei Şamil Taş, die in Alanya tätig ist, werden wir versuchen, dieses Problem zu erklären. Dies ist eines der häufigsten Probleme, mit denen Anwälte in Alanya im Bereich des Staatsbürgerschafts- und Ausländerrechts konfrontiert sind.
Was ist die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile?
Gerichtsentscheidungen sind in der Regel nur in dem Land wirksam, in dem sie ergangen sind, und haben Folgen und Konsequenzen. Damit eine Entscheidung eines ausländischen Gerichts zu einem Urteil und Ergebnis in der Türkei wird, muss sie in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden.
Die Zunahme internationaler Beziehungen verursacht viele privatrechtliche Probleme, insbesondere Streitigkeiten in Ehen mit ausländischen Elementen. Während jeder Staat versucht, die Interessen des Landes mit den Entscheidungen seiner eigenen Gerichte zu schützen, muss er auch die Regeln der Achtung der Rechte des Einzelnen beachten. Die Wirkung der Entscheidungen der eigenen Gerichte der souveränen Staaten ist auf dieses Land beschränkt. Es ist möglich, dass ausländische Gerichtsentscheidungen außerhalb des Landes, in dem sie ergangen sind, akzeptiert werden und ein Urteil und Ergebnis mit der Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung haben. Die Anerkennung und Vollstreckung kann in der Regel durch eine erneute Klageerhebung erfolgen. Als Ergebnis dieser Klagen erlangt die ausländische Gerichtsentscheidung mit der Anerkennungs- oder Vollstreckungsentscheidung die Kraft und Qualität der lokalen Gerichtsentscheidung.
Nach türkischem Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht umfasst jede Vollstreckungsentscheidung auch die Anerkennungsentscheidung. Mit anderen Worten, die vollstreckte ausländische Gerichtsentscheidung wird auch vom türkischen Recht anerkannt.
Anerkennung: Anerkennung eines ausländischen Gerichtsurteils als endgültiger Beweis oder rechtskräftiges Urteil. Im Fall der Anerkennung treten das rechtskräftige Urteil und die Rechtskraft des rechtskräftigen Beweises des ausländischen Urteils in dem Moment in Kraft, in dem die Entscheidung des ausländischen Gerichts rechtskräftig wird.
Vollstreckung: Verfügungen, die von ausländischen Gerichten ausgestellt und nach den Gesetzen dieses Staates abgeschlossen wurden, können in der Türkei vollstreckt werden, nachdem das zuständige türkische Gericht die Vollstreckungsentscheidung erlassen hat. Zusammenfassend kann mit der Vollstreckungsentscheidung die Vollstreckung der im Ausland ergangenen Entscheidung in der Türkei sichergestellt werden. Damit erhält die im Ausland ergangene Entscheidung, die mit der Anerkennungsentscheidung rechtskräftige Wirkung hat, zusammen mit der Vollstreckungsentscheidung Vollstreckungskraft und kann unmittelbar vollstreckt werden.
Die Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung ausländischer Gerichte vor dem Amtsgericht der Türkei ist obligatorisch, damit die Entscheidung in der Türkei gültig und wirksam ist.
Das zuständige Gericht, das über die Anerkennung und Vollstreckung entscheidet, führt keine Prüfung oder Recherche zur Begründetheit der Akte durch. Ob die gesetzlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird vom Gericht nur begrenzt geprüft und recherchiert. Dies wird Revisionsverbot genannt. Wie das Gesetz in einem fremden Land angewandt wird, ob es korrekt angewandt wird oder nicht, ist nicht Sache der türkischen Gerichte.
ZUGELASSENES GERICHT FÜR ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG
Das für Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidungen zuständige Gericht ist das Gericht erster Instanz.
Diese Entscheidungen können beim Gericht des Wohnsitzes in der Türkei oder beim Gericht des Wohnsitzes der Person, gegen die die Vollstreckung beantragt wird, oder, falls diese nicht verfügbar sind, bei Ankara, Istanbul oder Izmir beantragt werden Gerichte.
Wenn ein ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Alanya einen Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckung hat, kann er die Anerkennung oder Vollstreckung beim Zivilgericht erster Instanz Alanya beantragen. Als Anwaltskanzlei Şamil Taş werden intensive Studien auf dem Gebiet des Staatsbürgerschafts- und Ausländerrechts durchgeführt. Es ist sehr wichtig, sich die Hilfe eines qualifizierten Anwalts zu holen, um Rechtsverluste zu vermeiden und den Prozess schnell abzuschließen.
ANERKENNUNGS- UND DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Der Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung wird der anderen Partei zusammen mit dem Verhandlungstermin zugestellt. Der Antrag wird nach den Bestimmungen des einfachen Hauptverfahrens geprüft und entschieden.
Die andere Partei kann nur Einspruch erheben, indem sie geltend macht, dass Voraussetzungen für die Vollstreckung gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts vorliegen oder dass die ausländische Gerichtsentscheidung teilweise oder vollständig erfüllt wurde oder dass ein Grund ihrer Vollstreckung entgegensteht.
PARTEIEN BEI ANERKENNUNG UND DURCHSETZUNG
Jeder, der ein rechtliches Interesse an der Anerkennung oder Vollstreckung der Entscheidung hat, kann die Anerkennung oder Vollstreckung beantragen. Anerkennungs- und Vollstreckungsanträge werden auf Antrag gestellt. Die Petition beinhaltet Folgendes:
- Namen, Nachnamen und Anschriften der anderen Partei und gegebenenfalls der gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten, die die Anerkennung oder Vollstreckung beantragen.
- Das Gericht, bei dem die anerkennungs- oder vollstreckungspflichtige Entscheidung ergangen ist, der Name des Gerichts, das Datum und die Nummer der Urkunde und die Zusammenfassung der Entscheidung.
- Wenn für einen Teil der Entscheidung Anerkennung oder Vollstreckung erforderlich ist, um welchen Teil handelt es sich?
Für nähere Informationen zu diesem Thema können Sie sich an die Anwaltskanzlei Şamil Taş Law Office in Alanya wenden. Es ist bereit, alle Arten von rechtlicher Unterstützung zu leisten.
GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN
3. Zivilkammer des Obersten Gerichts 2016/20654E. 2018/10592K.
„..In diesem Fall, da die Anerkennung und Vollstreckung durch eine Entscheidung der türkischen Gerichte zur Vollstreckung der von ausländischen Gerichten erlassenen unterhaltsbezogenen Verfügungen in unserem Land nach nationalem und internationalem Recht obligatorisch sind; Während das Gericht ein Urteil über den Ergebniskreis fällen sollte, der durch die Eingabe des Wesens der Arbeit gebildet wird; Die Tatsache, dass die Bestimmung über die Ablehnung des Falls schriftlich mit der Begründung festgelegt wurde, dass der Kläger, der die Möglichkeit hat, die ausländische Gerichtsentscheidung über Unterhalt in der Türkei gemäß den Bestimmungen des genannten internationalen Übereinkommens direkt zu vollstrecken, dies tut kein rechtliches Interesse haben, Anerkennung und Lymphgefäße zu beantragen, und es gegen das Verfahren und das Gesetz verstößt und es erforderlich macht, es rückgängig zu machen.
8. Zivilkammer des Obersten Gerichts 2010/7122E. 2011/5353K.
„Solange die Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung bezüglich der ausländischen Entscheidung nicht ergeht oder die in dieser Richtung eingereichte Klage abgewiesen wird, hat diese Entscheidung keine rechtlichen Konsequenzen im Sinne des türkischen Rechtssystems in der Türkei.“
Generalversammlung des Supreme Court of Jurisprudence Unification 2010/1E. 20112/1K.
„Der Vollstreckungsrichter ist nicht befugt, die materiellrechtliche Richtigkeit der ausländischen Gerichtsentscheidung zu prüfen und zu bewerten. Im Rahmen dieses Verbots ist es dem Vollstreckungsrichter nicht möglich, eine Begründung in der Entscheidung zu prüfen und zu bewerten. Das Vorhandensein oder Fehlen einer Begründung im Urteil spielt keine Rolle bei der Feststellung, ob die Bestimmung in der Verfügung gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Es ist klar und unbestreitbar, dass die in Artikel 141 der Verfassung niedergelegten Grundsätze bezüglich des Gerichtsverfahrens ausschließlich für türkische Gerichte gelten werden. Mit der Anwendung der Bestimmungsklausel der ausländischen Gerichtsentscheidung ist es nicht möglich, die ausländischen Gerichtsentscheidungen zu vollstrecken, die zu gegen die öffentliche Ordnung verstoßenden Ergebnissen führen werden. Es wurde entschieden, dass das Fehlen eines reinen Grundes für ausländische Gerichtsentscheidungen die Vollstreckung der endgültigen ausländischen Gerichtsentscheidung nicht verhindert und diese Angelegenheit nicht als eindeutiger Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne von Artikel 54/c des angesehen wird das Gesetz Nr. 5718 über internationales Privat- und Verfahrensrecht.“
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