Nachweis von Erbschafts- und Nachfolgeverfahren


                                                 Nachweis von Erbschafts- und Nachfolgeverfahren


                                                     Erbschein: Erbschein und Nachfolgeverfahren

Der Erbschein ist mit anderen Worten das Dokument, aus dem hervorgeht, wer die Erben des Erben sind und wie hoch ihr Anteil ist. Offizielle Institutionen und Organisationen verlangen bei Erbteilungs- und Übertragungsgeschäften die Vorlage des Erbscheins.


                                                                    Was ist ein Erbschein?

Was ist also ein Erbschein? Was ist also ein Erbschein? Der Erbschein ist ein Dokument, das den Erben ausgehändigt wird und das den Anspruch und Anteil der Erben an der Erbschaft nach dem Tod des Erben ausweist. Aus diesem Grund handelt es sich um ein wichtiges Dokument. Denn die Erbschaft wird an die Erben im Verhältnis ihrer Rechte und Anteile am Erbschein verteilt. Daher ist der Erbschein von rechtlicher Bedeutung, da er sich unmittelbar auf die Aufteilung des Erbes auswirkt.


                                                   Wie bekomme ich einen Erbschein?

Wie bekomme ich einen Erbschein? Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Nachlassbescheinigung zu erhalten. Diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich von den öffentlichen Institutionen, bei denen der Erbschein ausgestellt wird. Nach dem Tod des Erben können die Erben den Erbschein durch einen Notar oder auf Antrag beim Zivilgericht erhalten.

Der Erbschein ist in Artikel 598 des TMK mit der Überschrift „Erbschein“ geregelt. Tatsächlich kann im Gesetz festgelegt werden, wie es gehandhabt wird.


                                     Wo kann ich eine Erbschaftsbescheinigung erhalten?

Wo bekommt man also den Erbschein? Erstens ist diese Straße auch die kürzeste Straße. Den Erbschein können Sie zunächst beim Notar beantragen. Allerdings ist die Befugnis des Notars zur Ausstellung eines Erbscheins nach dem „Notargesetz“ eingeschränkt. Es gibt auch bestimmte Bedingungen.

Eine dieser Bedingungen ist, dass alle Erben ihren Wohnsitz in der Türkei haben müssen. Als zweite Voraussetzung darf es sich bei den Erben nicht um ausländische Staatsangehörige handeln. Wenn auch nur einer der Erben seinen Wohnsitz nicht in der Türkei hat oder ausländischer Staatsangehöriger ist, wird in diesem Fall kein Notar einen Erbschein ausstellen.

Meistens wird dieser Weg von den Erben bevorzugt, da es sich in der Praxis um einen kurzen Weg handelt. Denn die umgekehrte Alternative, sich an den Zivilgerichtshof zu wenden, wird aufgrund der großen Anzahl von Gerichten nicht besonders bevorzugt.

Aber es ist auch erwähnenswert; Wenn die Erben, die den vom Notar erhaltenen Erbschein beantragen, oder die Erben, die der Meinung sind, dass ihre Rechte aufgrund der Verhältnisse in der Urkunde verletzt wurden, das Recht haben, sich an das Zivilgericht zu wenden. Mit anderen Worten: Die Erben haben das Recht, gegen den beim Notar ausgestellten Erbschein Einspruch einzulegen.

Gleichzeitig hat der vom Notar ausgestellte Erbschein kein Ablaufdatum. Der Erbschein wird den Erben vom Notar ohne Frist ausgehändigt.


                                     Einholen der Erbschaftsbescheinigung beim Zivilgerichtshof

Es können alle Erben gemeinsam einen Erbschein beantragen oder mit Antrag eines einzigen Erben gerichtlich eine Erbschaftsbescheinigung eingeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass dieser Weg etwas länger dauert als der Weg über einen Notar. Denn die Arbeitsbelastung der Gerichte ist sehr hoch. Im Falle eines Antrags wird ein Erbschein jedoch aufgrund des Ergebnisses der Bewertung in kürzerer Zeit ausgestellt als im normalen Verfahren. Abhängig von der Arbeitsbelastung kann das Gericht innerhalb einer Woche oder nach einem Monat eine Entscheidung treffen.

Welchen Weg die Erben auch wählen, sie müssen bei der Beantragung des Erbscheins einige Dokumente vorbereiten.





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