Was ist eine Erbschaftsübertragung?
Der Vorgang der Übertragung des Erbrechts auf die Erben, deren Namen im Erbschein aufgeführt sind, wird als „Erbübertragung“ bezeichnet.
Wie erfolgt die Erbübertragung?
Die Vererbung erfolgt durch Ausfüllen der unten aufgeführten Dokumente zusammen mit der vom Zivilgericht oder vom Notar erhaltenen Erbschaftsurkunde und durch Einreichung eines Antrags eines oder aller Erben bei einer Grundbuchbehörde.
Bei einer Erbschaft ist es nicht erforderlich, dass alle Erben einzeln einen Erbantrag stellen. Auch ein einzelner Erbe kann das Erbe erben.
Für die Erbschaftsübertragung erforderliche Dokumente
Erbschein (Original oder beglaubigte Kopie vom Amtsgericht oder Notar) (Erbscheine von Gerichten im Ausland müssen von türkischen Gerichten gemäß Artikel 37 des Grundbuchgesetzes genehmigt werden.)
Ausweisdokument (gegebenenfalls den Parteien und ihren Vertretern gehörend)
Wenn bei der Transaktion eine Vertretung vorliegt, ist das Vertretungsdokument (Bevollmächtigungsbescheinigung, Vormundsbeschluss, Vollmacht usw.)
Eigentumsurkunde der Immobilie, die Gegenstand der Transaktion ist (falls verfügbar, wird diese angefordert.)
Obligatorische Erdbebenversicherung (DASK) (für Immobilien mit Bauqualifikation)
Foto (1 Stück)
Was passiert, wenn die Erbschaft nicht erfolgt?
Falls die Erbschaft nicht innerhalb von 2 Jahren nach dem Tod des Erben übertragen wird; Das Grundbuchamt beantragt bei der Justiz die Ausstellung eines Erbscheins. Die Direktion aktualisiert die Grundbucheinträge entsprechend dem Dokument, indem sie den Registrierungsprozess durchführt.
Erbschaftstransaktionen
Das Erbe geht spontan und als Ganzes auf die Erben über. Da jedoch das Eigentum an den Rechten an der Immobilie durch die Eigentumsurkunde nachgewiesen wird, muss die Immobilie auf ihren eigenen Namen eingetragen werden.
Lassen Sie uns wie folgt ausdrücken, wie die Übertragung der geerbten Immobilie erfolgen wird;
Zunächst muss der Erbschein beim Notar oder beim Zivilgericht eingeholt werden. Es wäre besser, mindestens 3 dieser Dokumente zu besorgen.
Es ist notwendig, bei der Gemeinde ein Dokument zu erhalten, das den aktuellen Wert der Immobilie belegt, zusammen mit der Kopie der Eigentumsurkunde der geerbten Immobilie oder der Eintragung der Eigentumsurkunde. Es müssen mindestens zwei Zeitwertzertifikate erworben werden.
Die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer kann per E-Government oder beim zuständigen Finanzamt erfolgen.
Nachdem die oben genannten Dokumente ausgefüllt sind, erfolgt die Übertragung durch einen Antrag beim Grundbuchamt.
Erbschaftssteuer
1 % bis zu 380.000 TL
3.800 TL für 380.000 TL von 1.280.000 TL, 3 % für den Überschuss
30.800 TL für 1.280.000 TL von 3.180.000 TL, 5 % für mehr
125.800 TL für 3.180.000 TL von 6.780.000 TL, 7 % für den Überschuss
10 % für mehr als 6.780.000 TL
Ausnahmebetrag: 334.534,00 TL
Gebühr für die Erbschaftsübertragung der Eigentumsurkunde
Die Gebühr für die Eigentumsurkunde der geerbten Immobilie durch Zahlung der Erbschafts- und Erbschaftssteuer wird nicht gezahlt. Es wird nur die revolvierende Fondsgebühr gezahlt. Für das Jahr 2022 wird zusätzlich zur revolvierenden Fondsgebühr von 233,00 TL bei Eigentumsurkundentransaktionen eine zusätzliche Servicegebühr von 32,00 TL erhoben. Die Summe der beiden Zahlen, 255,00 TL, wird als revolvierende Fondsgebühr verwendet.
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