ANTRAG ZUR AUFENTHALTSERLAUBNIS


Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis ist die Art der Aufenthaltserlaubnis, die ausländische Staatsangehörige, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, beantragen, um sich länger als die Visumdauer in der Türkei aufzuhalten. Bei der Beantragung einer Kurzaufenthaltserlaubnis ist es sehr wichtig, die Gründe für den Aufenthalt in der Türkei zu dokumentieren. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der den Prozess gut kennt. Es ist wichtig, dass die Dokumente vollständig sind, um ihre Rechte nicht zu verlieren, insbesondere an einem Ort wie Alanya, wo viele Anträge auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Regelungen zur kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis im türkischen Rechtssystem finden sich im Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458, Artikel 31 ff. Es gibt auch eine Verordnung zur Durchführung des einschlägigen Gesetzes.

Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind viele Details zu beachten. Viele Menschen verlieren ihre Rechte aufgrund von Fehlern in einzelnen Anträgen, die wir in Alanya gesehen haben. Um solchen Fehlern nicht ausgesetzt zu sein, ist es notwendig, die Transaktionen abzuschließen oder mit einem guten Anwalt auf dem Gebiet zusammenzuarbeiten. Die in Alanya tätige Anwaltskanzlei Şamil Taş bietet auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis an.

     

                               Wem wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt?

Die Regelung, wer von einer Kurzaufenthaltsbewilligung profitieren kann, ist in § 31 Ausländer- und Internationalen Schutzgesetz enthalten. Gemäß der Regelung des Artikels werden die Personen, die von dieser Art der Aufenthaltserlaubnis profitieren können, in verschiedene Gruppen eingeteilt. In diesem Artikel werden wir jedoch die Personengruppen erläutern, die wir als Anwalt in Alanya am häufigsten in Alanya sehen.

1-Ausländer, die Immobilien in der Türkei besitzen

2-Ausländer kommen zu touristischen Zwecken

3-Ausländer, die nicht in der Türkei arbeiten, aber Investitionen in einem bestimmten Umfang tätigen

                          

                                      Bedingungen für die Kurzaufenthaltserlaubnis

Die Regelung zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung ist in § 32 Ausländer- und Internationalen Schutzgesetz enthalten. Nach dieser Verordnung können die angestrebten Voraussetzungen für eine Kurzaufenthaltserlaubnis wie folgt aufgelistet werden:

-Um einen Antrag zu stellen, indem Sie bei der Antragstellung einen oder mehrere der oben aufgeführten Gründe angeben,

- Einreichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit der im Antrag angegebenen Begründung,

Nicht zu den Ausländern zu gehören, die nicht in die Türkei einreisen dürfen,

- Unterkunftsbedingungen gemäß den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards bereitstellen zu können,

- auf Verlangen ein Dokument vorzulegen, das das von den zuständigen Behörden des Wohnsitzlandes ausgestellte Strafregister belegt,

- Übermittlung von Informationen über die Adresse für den Aufenthalt in der Türkei.

Die Voraussetzungen für eine Kurzaufenthaltserlaubnis sind wie oben. Liegt ein Mangel an einer dieser Voraussetzungen vor, drohen den Antragstellern Rechtsverluste durch die Ablehnung des Antrags oder die Aufhebung der bestehenden Aufenthaltserlaubnis. In einigen Fällen kann der Antragsteller trotz der Umstände seine Rechte aufgrund einer falschen Einschätzung der Verwaltung verlieren. All dies sind Prozesse, die Aufmerksamkeit erfordern. Aus diesem Grund muss der Antragsteller von Anfang an lückenlos nachfassen.

                   

            Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Kurzaufenthaltserlaubnis benötigt?

Bei der Beantragung einer Kurzaufenthaltserlaubnis müssen viele Unterlagen vorbereitet werden. Diese Dokumente können ausgedrückt werden als;

- Antragsformular, aus dem hervorgeht, dass der Antrag gestellt wurde,

-Passkopie des Ausländers,

-Biometrisches Foto (innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen),

- Quittungen oder Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die erforderlichen Gebühren bezahlt wurden (müssen beim Finanzamt hinterlegt werden)

-Erklärung, dass er während seines Aufenthalts in der Türkei über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel verfügt (Es reicht aus, nur auf Papier zu erklären.)

-Krankenversicherung (Die einfachste Methode ist die private Krankenversicherung.)

- Wenn die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, das Dokument, das den Aufenthaltsort zeigt, (Urkunde, wenn das Haus ihm selbst gehört, wenn nicht, der Mietvertrag), (Dieser Vorgang wird mit der Nummerierung in der Gemeinde durchgeführt.)

- Vollmacht für Anträge, die durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.


Da Aufenthaltsanträge in Alanya sehr intensiv sind, wird die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Anwalt in Alanya den Prozess erheblich beschleunigen. Die in Alanya tätige Anwaltskanzlei Şamil Taş erbringt Dienstleistungen für ihre Mandanten und Klienten bei Anträgen auf kurzfristige Aufenthaltsgenehmigungen sowie in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten.






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