UNTERNEHMENSGRÜNDUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDER
Bevor Ausländer einen offiziellen Antrag auf Unternehmensgründung stellen, müssen sie einige vorbereitende Vorbereitungen für die Unternehmensgründung treffen. In diese Richtung; Die Art des zu gründenden Unternehmens sollte festgelegt werden, ein Hauptvertrag sollte entsprechend dem Inhalt der im Rahmen des Unternehmens durchzuführenden Tätigkeiten vorbereitet werden und die physischen Bedürfnisse des Unternehmens sollten erfüllt werden. Es ist sehr wichtig, sich während des vorbereitenden Vorbereitungsprozesses rechtliche Unterstützung zu holen. Denn viele der Probleme, mit denen Ausländer bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei konfrontiert sind, sind auf Fehler und Versäumnisse bei der Unternehmensgründung zurückzuführen. Beim Abschluss der Verfahren in der Vorbereitungsphase ist wie folgt vorzugehen:
Erstellung der Satzung der Gesellschaft,
Einreichung von Protokollen und Satzungen über MERSIS,
Ordnen und Beglaubigen von Dokumenten und Papieren,
Ermitteln einer möglichen Steuernummer des Unternehmens,
Einzahlung eines Teils des Kapitals auf das Bankkonto der Wettbewerbsbehörde,
Einzahlung eines Teils des Kapitals auf das Bankkonto des Unternehmens,
Beantragung der Eintragung beim Handelsregisteramt,
Registrierung der juristischen Bücher des Unternehmens,
Anfordern der Firmengründungserklärung beim Finanzamt,
Gestaltung des Unterschriftenrundschreibens,
Übertragen bestimmter Dokumente in das e-TUYS-System.
Bei den oben genannten Transaktionen handelt es sich um allgemeine Transaktionen, die im natürlichen Verlauf des Prozesses abgeschlossen werden müssen. Andere Transaktionen können je nach den Merkmalen des konkreten Falles durchgeführt werden. Neben diesen Transaktionen kann es erforderlich sein, weitere Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.
Obligatorische Bücher, die für die Unternehmensgründung für Ausländer erforderlich sind
Tagebuchbuch
Hauptbuch – Hauptbuch
Buchhaltungsinventar
Lagerbuch
Protokollbuch der Managementbesprechung
Protokollbuch der Generalversammlung
Erforderliche Dokumente für die Gründung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital
Bei der Gründung eines Unternehmens durch Ausländer müssen einige Unterlagen bereits bei der ersten Anmeldung beim Handelsregisteramt vorliegen. Diese Dokumente lauten wie folgt:
Firmenvertrag,
Passkopien aller Gesellschafter,
Tätigkeitsbescheinigung über die Unterzeichner,
Entscheidungen der Unternehmensbefugnisse, die die Zustimmung der Anteilseigner juristischer Personen zur Gründung belegen,
Entscheidung, die den Namen der natürlichen Person, die im Namen der juristischen Person handeln wird, und den Auftrag enthält,
Falls der Prozess durch einen Bevollmächtigten durchgeführt wird, notariell beglaubigte Kopie der Vollmacht, die die Vollmacht erteilt,
Unterschriftenerklärungen,
Personalausweiskopien von Unternehmensleitern.
Die vom Finanzamt im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung einer möglichen Steuernummer einzufordernden Unterlagen sind folgende:
Petition zur Registrierungsanfrage,
Hauptvertrag,
Mietvertrag,
Folgende Unterlagen müssen im Rahmen des Registrierungsprozesses beim Handelsregisteramt eingereicht werden:
Petition zur Registrierungsanfrage,
Organisationsbenachrichtigungsformular,
Firmenvertrag,
Zahlungsbeleg an die Wettbewerbsbehörde,
Unterschriftenerklärungen,
Gründungserklärung,
Anmeldeformular der Handelskammer,
Schriftliche Stellungnahmen nicht gesellschafterischer Vorstandsmitglieder,
Kontoauszug über die Mindestkapitaleinlage.
Vorteile von Ausländern, die in der Türkei ein Unternehmen gründen
Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei durch ausländische Investoren bietet mit dem neuen Gesetz viele Vorteile und Rechte. Ausländische Investoren, die aufgrund der gemäß Artikel 3 des Gesetzes über ausländische Direktinvestoren erklärten Regelungen bestimmte Vorteile und Rechte haben, haben im Rahmen des genannten Gesetzes folgende Rechte und Vorteile:
Es gibt eine Beschränkung für die Verstaatlichung oder Enteignung ausländischer Direktinvestitionen.
-Ausländische Investoren haben das Recht, ihre Erträge und einige externe Einkünfte frei ins Ausland in die Türkei zu transferieren.
Ausländer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten, haben das Recht, bei möglichen Rechtsstreitigkeiten auf nationale oder internationale Schiedsverfahren und andere Streitbeilegungsmethoden zurückzugreifen.
-Für von Ausländern gegründete Unternehmen gibt es eine Erleichterung der Arbeitserlaubnis im Hinblick auf die Beschäftigung von ausländischem Personal.
Beim Sachkapital werden die Berichte internationaler Wertinstitute als Referenz herangezogen.
Sie haben das Recht, ein Verbindungsbüro und eine Zweigstelle zu eröffnen.
Es gibt auch einige Steuervorteile.
Wie bereits erwähnt, gibt es zahlreiche kommerzielle und gesetzliche Regelungen, die ausländischen Investoren Sicherheit bieten. Um jedoch von diesen Zusicherungen profitieren zu können, muss die rechtliche Infrastruktur des Unternehmens sehr genau erstellt werden.
Wenn Sie als Anwaltskanzlei in Alanya Rechtsberatung in jeder Phase des Unternehmensgründungsverfahrens für Ausländer und des Unternehmensgründungsverfahrens für andere Ausländer benötigen, stehen wir Ihnen als RECHTS- UND BERATUNGSKanzlei in Alanya gerne zur Verfügung. Wenn Sie einen Anwalt in der Region Alanya benötigen, können Sie uns unter 0555 887 7007 kontaktieren.
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