1- Was ist ein Anerkennungsfall?
Anerkennungsklage: Hierbei handelt es sich um die Art der Klage, die eingereicht wird, um sicherzustellen, dass die im Ausland ergangene Gerichtsentscheidung als rechtskräftiges Urteil oder schlüssiger Beweis anerkannt wird. Für Gerichtsbeschlüsse, die nicht exekutive Bestimmungen enthalten, ist eine Anerkennungsklage erforderlich.
Wenn beispielsweise nur eine Scheidungsentscheidung von den englischen Gerichten getroffen wurde und es neben der Scheidung keine Vollstreckungsbestimmungen wie Sorgerecht, Unterhalt oder Entschädigung gibt, ist es notwendig und ausreichend, eine Anerkennungsklage einzureichen.
Der Zweck des Anerkennungsverfahrens besteht darin, der ausländischen Gerichtsentscheidung die Macht eines endgültigen Urteils und endgültigen Beweises zu verleihen.
2- Was ist eine Vollstreckungsklage?
Im Gegensatz zum Anerkennungsfall enthält die Entscheidung im Vollstreckungsfall eine Durchführungsbestimmung. Um sicherzustellen, dass diese vollstreckbare Bestimmung auch in der Türkei gültig ist, ist die Einreichung einer Vollstreckungsklage erforderlich.
Um den Vollstreckungsfall zu definieren: Es handelt sich um einen Fall, der sicherstellt, dass die Entscheidungen ausländischer Gerichte als Ergebnis eines Rechtsstreits über die privatrechtlichen Beziehungen von Einzelpersonen, einschließlich der Vollstreckungsbestimmungen, in der Türkei gültig sind und ihre Schlussfolgerungen und Konsequenzen in der Türkei nach sich ziehen .
Wie wir im obigen Beispiel erwähnt haben, reicht in diesem Fall die Anerkennung der Entscheidung nicht aus, wenn das Sorgerecht für die Kinder und/oder der Unterhalt im Scheidungsurteil geregelt ist, d der Durchsetzbarkeit.
Die zu diesem Zweck eingereichte Klage, das heißt, dass die Bestimmungen der ausländischen Gerichtsentscheidung auch in der Türkei gültig sind, wird als Vollstreckungsklage bezeichnet.
3- Warum sind Anerkennung und Durchsetzung notwendig?
Um ein ganz einfaches Beispiel zu nennen: Wenn ein Paar in der Türkei oder im Ausland heiratet und diese Situation der Bevölkerungsdirektion gemeldet wird, treten die Parteien in den Status „verheiratet“ ein. Pflicht zum Zusammenleben, Treue, Verpflichtung der Frau, den Nachnamen ihres Mannes zu führen usw., die sich aus dem Familienrecht ergeben. Sie sind die Erben und Verantwortlichkeiten des anderen. Mit anderen Worten: Die bestehende Ehe erlegt den Parteien Pflichten auf und gewährt ihnen auch einige Rechte.
Lassen sich diese Personen beispielsweise in Frankreich scheiden, ist die Scheidungsentscheidung nur in Frankreich gültig. Den Aufzeichnungen in der Türkei zufolge bleiben diese Menschen weiterhin verheiratet. Daher bleibt das Erbe des anderen Ehegatten trotz der Scheidung bestehen.
Türkiye ist ein unabhängiges Land. Daher muss Türkiye die Entscheidungen ausländischer Gerichte nicht direkt umsetzen. Es wird prüfen, ob die gerichtliche Entscheidung, die dem Fall zugrunde liegt, mit den Bestimmungen der türkischen Gesetzgebung im Einklang steht, ob sie gegen die öffentliche Ordnung verstößt, und dementsprechend eine Anerkennungs- oder Vollstreckungsentscheidung über die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Entscheidung erlassen.
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