Das Arbeitsrecht ist der Bereich, der die Arbeitsregeln der Arbeitnehmer und des Personals festlegt, die gegen Entgelt arbeiten. Wenn die Arbeitnehmer Forderungen wie Abfindung, Kündigungsgeld, Überstunden, Jahresurlaubslohn und wöchentlichen Urlaub haben und diese Ansprüche vom Arbeitgeber nicht einvernehmlich bezahlt werden, wird eine Entschädigung mit einer Arbeitsklage beantragt. Eine Wiedereinstellungsklage kann erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate gearbeitet hat und zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als dreißig Arbeitnehmer am Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ist der Arbeitnehmer nicht versichert oder wird der Arbeitnehmer trotz höherem Lohn als gering versichert ausgewiesen, wird ein Versicherungsfeststellungsverfahren eingeleitet. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird die Arbeitsstätte auf Schadensersatz im materiellen und immateriellen Bereich verklagt. Unter normalen Umständen hat der kündigende Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung, aber bei Vorliegen berechtigter Gründe, die in Gesetz und Gesetzgebung festgelegt sind, ist es möglich zu kündigen und Anspruch auf eine Entschädigung zu haben. Unsere Kanzlei bietet Beratungs- und Prozessdienstleistungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts an.
In Fällen, in denen die Arbeitnehmer nicht als versichert ausgewiesen sind und kein Versicherungseintrag erfolgt, Einreichung und Nachverfolgung der Dienstfeststellungsfälle
Erbringung von Beratungsdiensten zum Schutz der Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf der Grundlage der gesetzlichen Gesetzgebung.
Erstellung von Dienstleistungsverträgen.
Erstellung einer Kündigungserklärung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Erteilung von Rechtsauskünften auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften.
Einreichung einer Klage wegen Überstunden, Jahresurlaub, Wochenurlaub und anderen Arbeitsforderungen, insbesondere Abfindungs- und Kündigungszahlungen, und Verfolgung und Abschluss des Klageverfahrens.
Eröffnung einer Wiedereinstellungsklage und Verfolgung und Abschluss des Klageverfahrens.
Einreichung einer Klage auf gewerkschaftliche Kündigung und Begleitung und Abschluss des Klageverfahrens.
Eröffnung eines Mobbing- und Bösgläubigkeits-Entschädigungsverfahrens und Verfolgung und Abschluss des Gerichtsverfahrens.
Einreichung einer Klage auf arbeitsrechtliche Ansprüche in Bezug auf Überstundenlöhne und bezahlten Jahresurlaub und Verfolgung und Abschluss des Gerichtsverfahrens.
Eröffnung von Schadensersatz- und Strafklagen wegen Arbeitsunfällen sowie Begleitung und Abschluss des Klageverfahrens.
Bereitstellung von Informationen über die Rechtsvorschriften zu den Fragen, die beim Arbeits- und Arbeitsschutz zu berücksichtigen sind.
Eröffnung von Klagen im Zusammenhang mit der Verletzung, dem Tod und der Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern und Verfolgung und Abschluss des Klageverfahrens.
Einreichung einer Klage auf der Grundlage aller Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsgesetz und den einschlägigen Gesetzen ergeben, sowie Verfolgung und Abschluss des Klageverfahrens.
Erstellung von betriebsinternen Regelungen sowie disziplinarischen Regelungen und Weisungen.
Erbringung von Beratungsleistungen auf der Grundlage des Gewerkschaftsrechts.
Einreichung einer Klage aufgrund von Streitigkeiten, die sich aus der Sozialversicherungsgesetzgebung ergeben, sowie Verfolgung und Abschluss des Klageverfahrens.
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